Disziplinen die wir mit Kurzwaffen schießen
BDMP Handbuch (Auszug)
C.3 Dienstpistole 1 (DP 1)
C.3.1 Waffe
Alle unveränderten Dienstpistolen (halbautomatische Pistolen) die bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll
geführt wurden oder derzeit geführt werden.
a) Visierung
Die Waffe muss eine starre Visierung aufweisen. Das Visier muss dem Original der Dienstpistole entsprechen.
Für C.3.10 (DP1 bis Entwicklungsjahr 1945) gilt abweichend:
Eine einseitig, d.h. vertikal verstellbare Schiebevisierung an einer Dienstpistole ist zulässig, soweit diese dem Original entspricht
und nach der Waffenabnahme nicht mehr verstellt wird.
b) Abzug
1360 g, kein Triggerstopp
Triggerstopp im Sinne der Sportordnung ist ein verstellbarer Abzugsstopp.
Ausschwenkbarer Triggerstopp:
Waffen mit ausschwenkbarem Triggerstopp können in dieser Disziplin eingesetzt werden.
Der vorhandene Triggerstopp darf jedoch nicht verwendet werden.
c) Griffschalen
Griffschalen dürfen durch gleichartige, z.B. Pachmayr, ersetzt werden. Sportgriffe, orthopädische Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zulässig.
C.3.2 Kaliber
Kaliber .25 bis .456
C.3.3 Munition
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen sowie Blei-, Mantel-, Teilmantel- und Vollmantelgeschosse und Geschosse mit einem galvanischen Überzug oder Kunststoffüberzug sind zulässig.
Ausnahme: Wadcutter-Geschosse sind nicht zulässig!
Hinweis: Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Selbstladefunktion bei den Pistolen erhalten bleibt.
C.3.4 Anschlag
Ein- oder beidhändiger Anschlag
C.3.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole, die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen werden darf.
C.3.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.3.7 Schusszahl / Schießzeit
Wertung 15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min. Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
C.3.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden.
C.3.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.4.12 (Allgemeine Regeln).
C.3.10 DP 1 bis Entwicklungsjahr 1945
Die Disziplin DP 1 kann zusätzlich als Sonderdisziplin mit Waffen bis einschließlich Entwicklungsjahr 1945 durchgeführt werden.
Sie ist dann gesondert zu werten
C.3.11 Offene Klasse
Ab 01.01.2015 können Schützen mit vorhandenen Waffen, die aufgrund fehlerhafter Listen vor dem 01.03.2005 beschafft wurden, in einer separaten Klasse starten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Waffe als Dienstpistole beantragt und erworben
wurde. Von dieser Regelung kann ausschließlich Gebrauch machen, wer die Waffe vor dem o.g. Datum erworben hat. Es besteht keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Weiterverkäufen nach dem o.a. Datum, für die Erteilung von Befürwortungen sowie Ausleihen
BDMP Handbuch (Auszug)
C.4 Dienstpistole 2 (DP 2)
C.4.1 Waffe
Alle serienmäßig hergestellten Dienstpistolen (halbautomatische Pistolen) die bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden.
Als technische Veränderungen (Verbesserungen gegenüber der DP 1) sind nur die unter C.4.1 a) – c) aufgeführten Merkmale
zugelassen. Abweichend davon sind folgende Pistolen in dieser Disziplin zugelassen:
Colt „Gold-Cup“
SIG „210-6“ – Standard
a) Visierung
verstellbar, Mikrometervisierung ist zulässig.
b) Abzug
1360 g, Triggerstopp ist zulässig
c) Griffschalen
Griffschalen dürfen durch verbesserte ersetzt werden (Hartgummi, Holz), um die Handlage und Griffigkeit zu erhöhen bzw. das Rutschen zu vermeiden. Sportgriffe, orthopädische Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zulässig.
C.4.2 Kaliber
Kaliber .25 bis .456
C.4.3 Munition
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen sowie Blei-, Mantel-, Teilmantel- und Vollmantelgeschosse, sowie Geschosse mit einem galvanischen Überzug oder einem Kunststoffüberzug sind zulässig.
Ausnahme: Wadcutter-Geschosse sind nicht zulässig!
Hinweis: Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Selbstladefunktion bei den Pistolen erhalten bleibt.
C.4.4 Anschlag
Ein- oder beidhändiger Anschlag
C.4.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole; die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen werden
darf.
C.4.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.4.7 Schusszahl / Schießzeit
15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüssen; 1 Serie = 5 min
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min
C.4.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden.
C.4.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.4.12 (Allgemeine Regeln)
C.4.10 Offene Klasse
Ab 01.01.2015 können Schützen mit vorhandenen Waffen, die aufgrund fehlerhafter Listen vor dem 01.03.2005 beschafft wurden, in einer separaten Klasse starten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Waffe als Dienstpistole beantragt und erworben wurde. Von dieser Regelung kann ausschließlich Gebrauch machen, wer die Waffe vor dem o.g. Datum erworben hat. Es besteht keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Weiterverkäufen nach dem o.a. Datum, für die Erteilung von Befürwortungen sowie Ausleihen.
BDMP Handbuch (Auszug)
C.10 Single Action Revolver 1 (SAR 1)
C.10.1 Waffe
Alle unveränderten Single Action Revolver, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver
eingerichtet sind.
a) Visierung
Die starre Visierung muss aus einer Zielrille im Rahmen und einem festen Korn bestehen und muss in Form und Größe
dem Original entsprechen.
b) Abzug
Der Abzug muss dem Original entsprechen. Der Abzugswiderstand im Moment der Auslösung darf nicht
geringer als 1000 g sein.
c) Griffschalen
Die Originalgriffschalen dürfen durch gleichwertige ersetzt werden. Hartgummigriffschalen sind nicht erlaubt.
orthopädische Griffe und Sportgriffe sind nicht zulässig.
C.10.2 Kaliber
Kaliber .24 bis .455
C.10.3 Munition
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Blei-, Teilmantel-, Vollmantelgeschosse, Geschosse mit einem
galvanischen oder Kunststoffüberzug sind zulässig. Nicht zugelassen sind Wadcuttergeschosse.
C.10.4 Anschlag
Ein- oder beidhändiger Anschlag
C.10.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole, die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen
werden darf.
C.10.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.10.7 Schusszahl / Schießzeit
15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min.
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
C.10.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden.
C.10.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.4.12 (Allgemeine Regeln).
BDMP Handbuch (Auszug)
C.11 Single Action Revolver 2 (SAR 2)
C.11.1 Waffe
Alle Single Action Revolver, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver eingerichtet sind.
a) Visierung
Offen, Mikrometervisierung ist zulässig.
b) Abzug
Der Abzug muss dem Original entsprechen. Der Abzugswiderstand im Moment der Auslösung darf nicht
geringer als 1000 g sein.
c) Griffschalen
Die Originalgriffschalen dürfen durch verbesserte ersetzt werden. orthopädische Griffe und Sportgriffe sind nicht zulässig.
C.11.2 Kaliber
Kaliber .24 bis .455
C.11.3 Munition
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Blei-, Teilmantel-, Vollmantelgeschosse, Geschosse mit einem
galvanischen oder Kunststoffüberzug sind zulässig. Nicht zugelassen sind Wadcuttergeschosse.
C.11.4 Anschlag
Ein- oder beidhändiger Anschlag
C.11.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole, die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen werden darf.
C.11.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.11.7 Schusszahl / Schießzeit
15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min.
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
C.11.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden.
C.11.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.4.12
(Allgemeine Regeln).
Der Ablauf wird auch bei den Disziplinen Single Action Revolver 1 (C.10) und Single Action Revolver 2 (C.11) geschossen
BDMP Handbuch (Auszug)
C.6 Police Pistol 1 A, 1 B,
Allgemeine Regeln
C.6.1 Ablauf
Police Pistol 1 A- Ziff. C.6A.5
Police Pistol 1 B- Ziff. C.6AB.5
C.6.2 Visierung und optische Hilfsmittel
Offen, ohne optische Zielmittel, oder mit optischen Zielmitteln in der Klasse “Optical Sight”(OS). Schießbrillen, Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt. Die Verwendung einer Schutzbrille mit entsprechendem Seitenschutz
ist vorgeschrieben.
C.6.3 Scheiben
„PP 1“ (B.10.5.8) und „NPA Service Pistol B“ (B.10.5.9)
Scheibe, nach der Sportordnung des BDMP. Anzahl der Scheiben bei einem Wettbewerb richtet sich nach der Auswertbarkeit.
C.6.4 Scheibenbeobachtung
Scheibenbeobachtung mittels optischer Hilfsmittel ist nicht erlaubt.
C.6.5 Stellung
Stehend frei. Beidhändiges Halten der Waffe ist erlaubt.
C.6.6 Probeschüsse
Probeschüsse sind nicht erlaubt.
6.7 Munition
Für den jeweiligen Durchgang nicht benötigte Munition, die in der Shooterbox oder vergleichbaren Behältnissen aufbewahrt wird, muss mit einer geeigneten Abdeckung geschützt werden.
C.6.8 Waffen- und Munitionsfehler
Es gibt keine anerkannten Waffen- und Munitionsfehler. Versager und Fehlfunktionen gehen zu Lasten des Schützen.
C.6.9 Holster
Holster sind zwingend vorgeschrieben
Ziffer C.1.3 ist zu beachten
C.6.10 Kommandos des Leitenden (Chief Range Officer Commands)
Die Standard Kommandos für jede der Distanzen bei für den Schützen sichtbaren Scheiben sind:
“Laden und fertigmachen !”
“Ist jemand nicht fertig ?“ Falls erforderlich: „Nicht fertig !“
„Achtung – Feuer !“ (oder Signal), oder Wegdrehen der Scheiben und herdrehen nach ca. 5 Sekunden zum Start der Serie !
Nachdem die Serie geschossen ist:
„Waffe entladen und vorzeigen!“
“Waffe schließen und abschlagen”
“Waffe holstern”
Die Scheiben werden jetzt wieder zum Schützen gedreht.
C.6A Police Pistol 1 (PP 1)
C.6AA.0 Police Pistol 1 A (PP 1 A)
C.6AA.1 Waffe
Beliebige halbautomatische Pistolen im Kaliber 9 mm Luger (9 x 19 mm) sind zugelassen.
Kompensatoren, Sportgriffe und orthopädische Griffe sind nicht zugelassen.
C.6AB.0 Police Pistol 1 B (PP 1 B)
C.6AB.1 Waffe
Beliebige halbautomatische Pistolen oder Revolver in Kaliber von .354 (9 mm) bis .455 sind zugelassen.
Sportgriffe und orthopädische Griffe sind nicht zugelassen.
C.6A.2 Visierung und optische Hilfsmittel
Offen, ohne optische Hilfsmittel. Schießbrillen, Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt.
C.6A.3 Munition
30 Patronen
C.6A.4 Scheibe
PP 1 Scheibe
C.6A.5 Ablauf
1) 25 m: 12 Schüsse in 2 Minuten
einschließlich eines eventuellen Nachladens, Jetloader / Speedloader sind erlaubt.
2) 15 m: 2 mal 6 Schüsse in Intervallen
Die Scheibe zeigt sich 6 mal für je 2 Sekunden in denen jeweils 1 Schuss abzugeben ist.
Dann erfolgt das Nachladen und ein erneuter Durchgang.
3) 10 m: 6 Schüsse in Intervallen
Die Scheibe zeigt sich 3 mal für je 2 Sekunden in denen jeweils 2 Schüsse abzugeben sind.
C.6A.6 Fertigstellung
Waffe mit ausgestreckten Armen wird auf 45 Grad abgesenkt, die Mündung zielt auf den Boden.
C.6A.7 Police Pistol 1 B Optical Sight
Abweichend von C.6A.2 kann diese Übung mit Waffen nach C.6AB.1 auch mit optischen Zielhilfsmittel als “Police Pistol 1 –
Optical Sight” geschossen werden. Sie ist dann gesondert zu werten.
BDMP Handbuch (Auszug)
C.7 NPA Service Pistol A und B
Allgemeine Regeln
C.6.1 Ablauf
NPA Service Pistol A – Ziff. C.7A.5
NPA Service Pistol B – Ziff. C.7B.5
C.6.2 Visierung und optische Hilfsmittel Offen, ohne optische Zielmittel, oder mit optischen Zielmitteln in der Klasse “Optical Sight”(OS). Schießbrillen, Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt. Die Verwendung einer Schutzbrille mit entsprechendem Seitenschutz ist vorgeschrieben.
C.6.3 Scheiben
„PP 1“ (B.10.5.8) und „NPA Service Pistol B“ (B.10.5.9) Scheibe, nach der Sportordnung des BDMP. Anzahl der Scheiben bei einem Wettbewerb richtet sich nach der Auswertbarkeit.
C.6.4 Scheibenbeobachtung
Scheibenbeobachtung mittels optischer Hilfsmittel ist nicht erlaubt.
C.6.5 Stellung
Stehend frei. Beidhändiges Halten der Waffe ist erlaubt.
C.6.6 Probeschüsse
Probeschüsse sind nicht erlaubt.
6.7 Munition
Für den jeweiligen Durchgang nicht benötigte Munition, die in der Shooterbox oder vergleichbaren Behältnissen aufbewahrt wird, muss mit einer geeigneten Abdeckung geschützt werden.
C.6.8 Waffen- und Munitionsfehler
Es gibt keine anerkannten Waffen- und Munitionsfehler. Versager und Fehlfunktionen gehen zu Lasten des Schützen.
C.6.9 Holster
Holster sind zwingend vorgeschrieben
Ziffer C.1.3 ist zu beachten
C.6.10 Kommandos des Leitenden (Chief Range Officer Commands)
Die Standard Kommandos für jede der Distanzen bei für den Schützen sichtbaren Scheiben sind:
“Laden und fertigmachen !”
“Ist jemand nicht fertig ?“ Falls erforderlich: „Nicht fertig !“
„Achtung – Feuer !“ (oder Signal), oder Wegdrehen der Scheiben und herdrehen nach ca. 5 Sekunden zum Start der Serie !
Nachdem die Serie geschossen ist:
„Waffe entladen und vorzeigen!“
“Waffe schließen und abschlagen”
“Waffe holstern”
Die Scheiben werden jetzt wieder zum Schützen gedreht.
C.7 NPA Service Pistol (NPA)
C.7A.0 NPA-A Service Pistol (Service Pistol A)
C.7A.1 Waffe
Beliebige halbautomatische Pistolen im Kaliber 9mm Luger (9x19mm) sind zugelassen. Kompensatoren, Sportgriffe und orthopädische Griffe sind nicht zugelassen.
C.7B.0 NPA-B Service Pistol (Service Pistol B)
C.7B.1 Waffe
Beliebige halbautomatische Pistolen oder Revolver in Kaliber von .354 (9 mm) bis .455 sind zugelassen.
Sportgriffe und orthopädische Griffe sind nicht zugelassen.
C.7.2 Visierung und optische Hilfsmittel
Offen, ohne optische Hilfsmittel. Schießbrillen, Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt.
C.7.3 Munition
24 Patronen Großkalibermunition
C.7.4 Scheibe
2 NPA Service Pistol Scheiben
C.7.5 Ablauf
1) 25 m: 6 Schüsse in 15 Sekunden auf die linke Scheibe
2) 20 m: 6 Schüsse in 10 Sekunden, 3 auf jede Scheibe
3) 15 m: 6 Schüsse in Intervallen auf die rechte Scheibe
Die Scheibe zeigt sich 3 mal für je 3 Sekunden in denen jeweils 2 Schüsse abzugeben sind
4) 10 m: 6 Schüsse in 6 Sekunden, 3 Schüsse auf jede Scheibe
C.7.6 Fertigstellung:
Die Waffe wird waagerecht zum Boden gehalten. Die Ellenbogen liegen am Körper an, Oberarm und Unterarm beschreiben einen Winkel von 90°. Die Mündung zielt auf die Scheibe.
C.7B.7 NPA Service Pistol B Optical Sight
Abweichend von C.7.2 kann diese Übung mit Waffen nach C.7B.1 auch mit optischen Zielhilfsmittel als “NPA Service Pistol
B – Optical Sight” geschossen werden.
Sie ist dann gesondert zu werten.
BDMP Handbuch (Auszug)
C.13 Sportpistole 1 (SP 1)
C.13.1 Waffe
Alle Revolver und halbautomatische Pistolen sind zugelassen.
a) Visierung
Die Visierung besteht aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn). Der Abstand zwischen Kimme und Korn darf 220 mm
nicht überschreiten. Die Visierung darf verstellbar sein.
b) Abzug
1000 g, Triggerstopp ist zulässig.
c) Lauflänge
Die Lauflänge darf 6“ (153 mm) nicht überschreiten. Bis Kaliber .38 (= 9,7 mm) darf die Lauflänge höchstens 153 mm betragen. Bei Kaliber .44 und .45 (= 11,0 mm – 11,5 mm) darf die Lauflänge höchstens 166 mm betragen. Die Mindestlauflänge beim Revolver muss 100 mm betragen. Bei Pistolen wird die Lauflänge einschließlich Patronenlager, bei Revolvern ausschließlich Trommel gemessen. Mündungsbremsen oder in ähnlicher Art funktionierende Einrichtungen sind nicht gestattet.
d) Gewicht
Das Gewicht der Waffe mit ungeladenem Magazin darf 1400 Gramm nicht überschreiten.
e) Schäftung
Die Stärke des Griffes, gemessen im rechten Winkel zur Laufrichtung, darf 50 mm nicht überschreiten. Das zwischen Daumen und Zeigefinger nach hinten herausragende Horn darf, gemessen von der tiefsten Stelle des Ansatzpunktes, nicht länger als 30 mm sein. Eine Daumenauflage ist gestattet. Eine Ausformung oberhalb des Daumens ist unzulässig; der Daumen muss bei in Schussrichtung gehaltener Waffe frei senkrecht nach oben bewegt werden können. Eine zur Handseite hin glatte Fläche unter- und oberhalb der Handkante ist erlaubt. Diese Auflage darf, senkrecht zur Laufachse gemessen, einen Winkel bis max. 90 Grad
bilden. Fingermulden an der Vorderseite des Griffes sind erlaubt.
C.13.2 Kaliber
Kaliber .32 bis .455
C.13.3 Munition
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen sowie Blei-, Mantel-, Teilmantel- und Vollmantelgeschosse sowie Geschosse mit einem galvanischen Überzug oder einem Kunststoffüberzug sind zulässig.
Hinweis: Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Ladefunktion bei Selbstladepistolen erhalten bleibt.
C.13.4 Anschlag
Einhändiger Anschlag
C.13.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole
C.13.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.13.7 Schusszahl / Schießzeit
30 Schüsse in 6 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min.
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
C.13.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden.
C.13.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.4.12 und A.3.21 (Allgemeine Regeln).
BDMP Handbuch (Auszug)
C.13A Sportpistole 2 (SP 2)
C.13A.1 Waffe
Alle Revolver und halbautomatischen Pistolen in den Kalibern .357 Magnum, .44 Magnum, 9 mm Luger und .45 Auto sind
zugelassen.
a) Visierung
Die Visierung besteht aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn). Der Abstand zwischen Kimme und Korn darf 220mm nicht überschreiten. Die Visierung darf verstellbar sein.
b) Abzug
1000 g, Triggerstopp ist zulässig.
c) Lauflänge
Die Lauflänge darf 166 mm (6,5“) nicht überschreiten.
d) Gewicht
Das Gewicht der Waffe darf mit ungeladenem Magazin bzw. leerer Trommel 1550 g nicht überschreiten. Diese Gewichtsbegrenzung für die Desert Eagle im Kaliber .357 und .44 Magnum liegt bei 2200 g.
e) Schäftung
Eine Daumenauflage ist gestattet, wobei der Daumen frei nach oben bewegt werden können muss. Eine Handkantenauflage ist erlaubt. Fingermulden an der Vorderseite des Griffes sind erlaubt.
C.13A.2 Kaliberklassen
Kaliber
9 mm Luger
.45 Auto
.357 Magnum
.44 Magnum
In den einzelnen Kaliberklassen können Revolver und Pistolen, welche dem Kaliber entsprechen, geschossen werden!
C.13A.3 Munition und Mindestimpuls
Handelsübliche und wiedergeladene Munition in den unter C.13A.2 angegebenen Kalibern ist zulässig. Alle gebräuchlichen Geschossformen und Materialien sind zulässig. Die verwendete Munition muss aus der eigenen Waffe folgende Mindestimpulse erreichen:
Kaliber Mindestimpuls
9mm Luger 250
.45 Auto 300
.357 Magnum 350
.44 Magnum 400
Der Mindestimpuls (MIP) errechnet sich nach folgender Formel:
MIP = 0,1 x Geschossgewicht (g) x Mündungsgeschwindigkeit (m/sek). Stichprobenartige Messungen des MIP bleiben dem Veranstalter überlassen.
C.13A.4 Anschlag
Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag.
C.13A.5 Scheibe
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole
C.13A.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.13A.7 Schusszahl / Schießzeit
30 Schüsse in 6 Serien zu je 5 Schuss; 1 Serie = 5 min.
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
C.13A.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden. Eine Schutzbrille muss getragen werden.
Die Schießbrille kann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, die Schutzbrille ersetzen.
C.13A.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.3.21 und A.4.12 (Allgemeine Regeln)
BDMP Handbuch (Auszug)
C.13B Sportpistole 3 (SP3)
C.13B.1 Waffe
Alle Revolver und halbautomatische Pistolen sind zugelassen
C.13B.2 Kaliber
Kaliber .32 bis .455
C.13B.3 Munition
30 Patronen für die Wertungsserie und 10 Patronen Probe. Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen sowie Blei-, Mantel-, Teilmantel- und Vollmantelgeschosse sowie Geschosse mit einem galvanischen Überzug
oder einem Kunststoffüberzug sind zulässig.
Hinweis: Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Ladefunktion bei Selbstladepistolen erhalten bleibt.
C.13B.4 Anschlag
Einhändiger Anschlag: Der Schütze senkt den Arm mit der Waffe um mindestens 45° aus der Waagerechten, sofern es die Standbeschaffenheit zulässt. In dieser Haltung erwartet der Schütze das Signal zum Schießen, ohne den Arm zu beugen oder bewegen.
C.13B.5 Scheiben
Für Präzision: ISSF Scheibe 25m/50m Pistole (B.11.1)
Für Duell: ISSF 25m Duell (B.11.1.1)
C.13B.6 Scheibenentfernung
25 m (+/- 0,1 m)
C.13B.7 Schusszahl/Schießzeit
Präzision:
15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min.
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min.
Duell:
15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse;
In jeder der 3 Serien werden die Scheiben fünfmal für je drei Sekunden dem Schützen zugedreht wobei immer ein Schuss
abgegeben wird und für jeweils sieben Sekunden weggedreht.
Probeschüsse: 5 Schüsse in Umsetzung einer Serie Duell.
C.13B.8 Schießbrille
Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden. Eine Schutzbrille muss getragen werden.
Die Schießbrille kann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, die Schutzbrille ersetzen.
C.13B.9 Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach den Regeln unter A.3.21 und A.4.12 (Allgemeine Regeln)