FAQ
Die aktuelle Aufsichtsliste findest du hier: Aufsicht Training Kurzwaffen – Krastel
Die aktuelle Aufsichtsliste findest du hier: Aufsicht Training Langwaffen – Krastel
Aufnahmegebühr wird keine erhoben
Der Jahresbeitrag beträgt 100 €
Nein, wir tragen keine Uniformen und feiern auch keine offiziellen Schützenfeste.
Aber wir tragen angemessene und zweckmäßige Funktionskleidung beim Schießen.
Das tragen eines Gehörschutzes (aktiv oder passiv) sowie eine geeignete Schutzbrille sind Pflicht
Solange du keine eigenen erlaubnispflichtige Waffen besitzt gibt es keinerlei Verpflichtungen für dich. Die Teilnahme an feierlichen Events unserer SLG ist freiwillig.
Sobald du eigene erlaubnispflichtige Waffen besitzt, wirst du als Aufsicht beim Schützen eingeteilt und musst nach einer angemessenen Zeit den Schießleiterlehrgang absolvieren. Alle anderen Aktivitäten, wie z.Bsp. die Teilnahme an Wettkämpfen und Feierlichkeiten, finden auf rein freiwilliger Basis statt.
Sehr gerne, nimm hierzu Kontakt mit uns auf und vereinbare einen Termin.
Das “Schnupperschießen” ist für dich vollkommen unverbindlich, Gebühren werden hierfür keine erhoben.
Lediglich die Erstattung der von dir verschossenen Munition sollte selbstverständlich sein.
Du kannst insgesamt zweimal am “Schnupperschießen” teilnehmen, danach kannst du dich in aller Ruhe entscheiden ob eine Mitgliedschaft in unserer SLG für dich in Frage kommt.
Das Handbuch und die Sportordnung werden vom Dachverband –> Sportordnung
herausgegeben und enthalten so ziemlich alle Informationen
Auf der Homepage des Landesverbandes findest Du Termine und Unterlagen –> Landesverband
Vor der erstmaligen Beantragung einer WBK müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Du musst 12 Monate Mitglied unserer SLG sein
2. Du musst die erforderlichen Trainingseinheiten absolviert haben
(Regelmäßig jeden Monat einmal zum Training, oder innerhalb von 12 Monaten 18 x zum Training)
3. Die Trainingseinheiten sind im BDMP Schießbuch eingetragen, abgestempelt und vom Schießleiter unterschrieben
4. Du hast den Sachkundelehrgang erfolgreich absolviert
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind kannst du einen “Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG” beim BDMP Landesverband stellen.
Eine Anleitung zum Ablauf der Befürwortung bzw. Ausfüllanleitung findest du hier –> Ablauf Befürwortung
Das Formular “Beiblatt zum Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses” muss ebenfalls immer ausgefüllt werden, es enthält eine Auflistung alle bisher erworbenen Schusswaffen.
Bei der Beantragung gemäß § 14.3 und § 14.5 (grüne WBK für Kurzwaffen und Halbautomaten) sind auch “Angaben des Schießsportvereins (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG” erforderlich.
Wenn du Hilfe bei der Beantragung benötigst unterstützt dich die SLG Leitung gerne.
Sende die vollständigen Unterlagen an den Landesverband.
Hast du die Bedürfnisbescheinigung des Landesverbands erhalten, stellst du einen Antrag an die Kreisverwaltung deines Wohnsitzes. Für Inhaber eines Wohnsitzes im Kreis Rhein-Hunsrück ist die Waffenbehörde in Simmern für dich zuständig. Dem “Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz” fügst du noch den Sachkundenachweis bei und schickst beides an die Kreisverwaltung, oder du bringst die Unterlagen nach Terminabsprache persönlich vorbei.
Hinweis: Je nach verwendetem Browser können die Formulare nicht direkt heruntergeladen werden. Sollte dieser Fall eintreten dann bitte die Formulare mit der rechten Maustaste anklicken und “Link in neuem Fenster öffnen” auswählen. Dann die neue Seite mit der Tastenkombination STRG + R neu laden.
Ja, das Schießen als Gastschütze mit eigenen Waffen ist bei uns möglich.
Der aktuelle Beitrag für Gastschützen beträgt 10 € je angefangene Stunde.
Für Schäden an den Ständen ist der jeweilige Gastschütze selbst verantwortlich.
Hierzu gibt es einen sehr guten Artikel von all4shooters –> die Griffhaltung fürs perfekte Pistolenschießen